Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende Bestimmungen beziehen sich auf die rechtsgeschäftliche Beziehung des Vereins Freiwilligenmessen mit den auf Freiwilligenmessen ausstellenden Organisationen (Aussteller) und gelten insofern als vereinbart.

Ein Abweichen von diesen Bestimmungen bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

 

Anmeldung

Die Anmeldung zur Freiwilligenmesse kann ausschließlich während der vom Verein Freiwilligenmessen bekannt gemachten Anmeldefrist und nur über dessen Website – abrufbar unter: https://www.freiwilligenmesse.at/ – vorgenommen werden.

Die bloße Anmeldung verbrieft noch keinen Anspruch auf Teilnahme an der Freiwilligenmesse. Verein Freiwilligenmessen behält sich vielmehr das Recht vor, die endgültige Auswahl aller Aussteller nach eigenem Ermessen zu treffen.

 

Stornogebühr

Die Anmeldung zur Freiwilligenmesse kann bis zum letzten Tag der von Verein Freiwilligenmessen bekannt gegebenen Anmeldefrist kostenlos storniert werden. Erfolgt die Stornierung erst nach Ablauf der Anmeldefrist ist vom Ausstellungswerber eine Stornogebühr i.d.H.v. 50% des ursprünglich von Verein Freiwilligenmessen veranschlagten Preises zu bezahlen.

Erfolgt die Stornierung innerhalb von vier Wochen vor dem Messetermin, wird die Teilnahmegebühr zur Gänze einbehalten.

 

Rechnungsgebühr

Das erstmalige Ausstellen einer Rechnung erfolgt ohne Kosten für den Austeller des Standes.

Für Neuausstellung von Rechnungen auf Wunsch des Ausstellers fällt jedoch eine Bearbeitungsgebühr idHv. 5 EUR (in Worten: fünf Euro) zzgl. 20% USt. an.

 

Zahlungsverzug

Wird die Rechnung durch den Ausstellungswerber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungszustellung auf das von Verein Freiwilligenmessen genannte Konto eingezahlt, verfällt der Anspruch auf Teilnahme an der Messe automatisch und dem Verein Freiwilligenmessen kommt das Recht zu, einen neuen Aussteller zu ernennen.

 

Besondere Verhaltenspflichten

Der Aussteller verpflichtet sich in eigenem Interesse

  • die Messe aktiv zu bewerben (Plakate, Banner und dgl. werden von Verein Freiwilligenmesse zur Verfügung gestellt)
  • von der eigenen Website auf die Messeseite zu verlinken
  • den Messestand während der gesamten offiziellen Messezeit besetzt zu halten.

 

Haftung des Ausstellers

Die Aussteller garantieren die unversehrte Rückgabe der Messeausstattung.

 

Freiwilligenpost

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